Das ist zu Beachten bei Enduro-Touren abseits der Strasse!

Rechtliches & Tipps

Wenn der Asphalt aufhört, schaltet sich bei vielen Enduristen das Gehirn aus! 

Dieser Ausspruch eines südfranzösischen Gastronomen ist leider nicht zu widerlegen. Nicht zuletzt die unverbesserlichen Rowdys auf ihren Grobstollern sind dafür verantwortlich, dass in den letzten Jahren viele der interessantesten Offroad-Strecken gesperrt worden sind. Lasst uns darum die noch verbliebenen einzigartigen Routen mit besonderer Rücksicht und Achtung angehen. Wer sensible Regionen mit einer Cross-Strecke verwechselt und im Drift über schmale Pfade brettert, ohne auf Weidetiere und Wanderer Rücksicht zu nehmen, der ist letztlich direkt verantwortlich, wenn weitere Sperrungen der schönsten Offroad-Routen notwendig werden. 

Wer sich vorab informieren möchte, welche Pisten wann und ob überhaupt legal mit der Enduro befahrbar sind, hat eine Mammut-Aufgabe vor sich. Kann man bei den bekanntesten Kammstrassen wie Assietta (Juli + Aug. Fahrverbot Mi. + Sa.), Maira-Stura (Juli bis Sept. Fahrverbot Sa., So. + Feiertage) oder Ligurische (Juli bis Sept. Fahrverbot Mo. + Di.) noch mit relativ zuverlässigen Einträgen im Internet rechnen, sieht es mit Informationen über die kleineren Hochpisten düster aus. Hier muss man sich jeweils vor Ort beim Bürgermeister erkundigen und gegebenenfalls auch eine spezielle Befahrerlaubnis einholen. 

In einigen Gegenden Italiens regeln die Gemeinden die Befahrbarkeit der Pisten nach eigenen regionalen Gesetzen. Im Piemont oder im Aostatal ist beispielsweise das Befahren von Naturstrassen abseits öffentlicher Strassen generell untersagt, und zwar auch dann, wenn kein Schild darauf hinweist! Im Friaul dagegen dürfen unbefestigte Strecken nicht befahren werden, wenn sie nicht ausdrücklich durch Beschilderung freigegeben sind. Eine allgemeingültige Regelung gibt es in den italienischen Alpen jedenfalls nicht, weshalb man sich jeweils vor Ort kundig machen muss. 

Im südlichen Frankreich sind offiziell alle Schotterwege für Motorradfahrer verboten, was aber teils, je nach Region durchaus toleriert wird. Im Gebiet der Ardèche zum Beispiel stehen vielerorts sogar Tafeln, auf denen steht, dass es zwar verboten sei, hier zu fahren, aber wenn man sich ordentlich benehme und auf den Wegen bleibe, würde es toleriert. In den Naturschutzgebieten der Haute-Provence und an der Grenze zu Italien ist dagegen »legal gar nix machbar«, wie uns ein Kenner der Szene versichert. Es hagelt hier sehr harte Strafen, wenn man erwischt wird. Auch in den Pyrenäen ist vielerorts Offroad-Fahren verboten. Es gibt jedoch zahlreiche offizielle Wege, die nicht asphaltiert sind. Und die sind natürlich für Motorräder ebenso wie für andere Fahrzeuge frei befahrbar. 

In der Schweiz sind Offroad-Fahrten illegal, wenn sie »abseits von Strassen und Wegen, auf Wald-, Alpwirtschaftsund unproduktiven Vegetationsflächen, auf Fuss- und Wanderwegen sowie in Naturschutzgebieten getätigt werden.« Aber auch hier wird die Verantwortung an die Kantone delegiert. Einige davon haben Gesetze und Verordnungen geschaffen, die den Verkehr im Gelände regeln – zum Teil aber sehr unterschiedlich –, und der Vollzug ist kaum sichergestellt. 

Die spanische Guardia Civil stellt klar »Für Fahrzeuge, Quads und Ähnliche sind alle öffentlichen Wege aus Erde oder einem anderen festen Naturmaterial, die breiter als drei Meter sind, frei befahrbar. Für Motorräder muss der Weg breiter als zwei Meter sein. Ausgeschlossen sind jedoch Viehtriebwege, Brandschneisen, Forstwege, Privatwege und alle Wege, auf denen das Fahren ausdrücklich verboten ist. Ausserdem ist es verboten, mit motorisierten Fahrzeugen durch die freie Natur zu fahren, insbesondere durch Dünen, natürliche Wasserwege (Bäche etc.) und Flussbetten, Lagunen und Stauseen, es sei denn, sie sind Bestandteil eines Weges, der sie durchkreuzt.« 

Relativ klar sind die Regelungen auch in Kroatien und den benachbarten Balkan-Staaten: »Wenn da kein Schild steht, ist die Strecke frei befahrbar«, weiß die Dame von der Touristeninformation. Und damit das auch noch lange so bleibt, ist jeder Offroad-Fahrer persönlich in der Verantwortung!

Zelten - am liebsten wild…..

Während sich das Gros der Touristen auf den Campingplätzen Europas vor allem über saubere Duschen und anderen Luxus freut, möchten viele Motorradfahrer ihr Zelt einfach dort aufstellen, wo die Natur am schönsten ist und wo man für eine Nacht ganz für sich bleiben will. Doch wie sieht das rechtlich aus?

In Deutschland wird Schlafen auch ausserhalb von Privatgrundstücken fast überall für eine Nacht toleriert, allerdings nur, sofern man kein Zelt aufstellt. Ausgenommen sind besonders markierte Bereiche und Naturschutzgebiete. In den meisten Ländern Europas ist Wild-Zelten dagegen prinzipiell verboten. Was aber nicht heisst, dass man nicht einen Bauern fragen kann, ob man auf seiner Wiese für eine Nacht das Zelt aufbauen darf.

Ganz anders dagegen in Schweden, Norwegen und Finnland. Dort gibt es das »Jedermannsrecht«, nach dem eine Person zwar Land besitzen kann, es aber allen anderen Menschen zugänglich machen muss. Allerdings darf man sein Zelt ohne Erlaubnis des Besitzers nicht in Sichtweite seines Hauses aufstellen, kein offenes Feuer machen und – selbstverständlich – keinen Müll hinterlassen.

Wer in Dänemark ausserhalb von Campingplätzen übernachtet, muss dagegen mit Strafen rechnen. Zelten ist nur in einigen eigens dafür ausgewiesenen Wäldern gestattet. An Touristenstränden muss man vorsichtig sein; hier können saftige Strafen anfallen, wenn man sich erwischen lässt.

In Frankreich ist Zelten offiziell nur auf Privatgrundstücken mit Einverständnis des Besitzers erlaubt. An den Küsten gilt ein Sonderrecht: Diese gehören nach altem französischen Recht allen Bürgern Frankreichs, weshalb niemand die Erlaubnis zum Zelten geben kann. Damit ist Wild-Campen hier generell verboten. Das Gleiche gilt für Plätze in unmittelbarer Nähe von Sehenswürdigkeiten.

In Polen ist Wild-Campen zwar ebenfalls verboten, doch wird es stillschweigend geduldet. Dennoch sollte man vorsichtshalber gut darauf achten, unbemerkt zu bleiben.

Die gesamte Balkanregion und die Länder des ehemaligen Jugoslawien, Slowenien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro, Kosovo und Mazedonien, sowie Albanien sehen das Thema Wild-Zelten sehr entspannt. Offiziell ist es in Serbien und Kroatien zwar verboten, doch die Polizei nimmt dieses Verbot nicht besonders ernst und die Einheimischen haben in der Regel nichts gegen Wild-Camper für ein oder zwei Nächte.

In Griechenland und in Bulgarien ist das Wild-Campen offiziell verboten, sogar auf Privatgrundstücken. Allerdings gibt es auch hier in der Regel keine Probleme, solange man nicht dauerhaft an einem Ort bleibt und ihn sauber verlässt.

In Rumänien ist das Zelten auss erhalb von Nationalparks kein Problem. Innerhalb der Parks ist es zwar verboten, wird jedoch in der Regel nicht kontrolliert.

In Spanien ist das Wild-Campen offiziell verboten und wird sehr hoch bestraft. Ausnahme: die Pilgerwege nach Santiago de Compostela. Wer allerdings private Grundbesitzer freundlich fragt, erhält oft die Erlaubnis zum Zelten für eine Nacht.

Generell verboten ist Wild-Campen in der Schweiz. In Naturschutzgebieten oder Nationalparks muss man mit Strafen bis zu 10'000 Euro und mehr rechnen. Ebenso wird es in Österreich hart bestraft. Oberhalb der Baumgrenze hingegen ist das Zelten sowohl in der Schweiz als auch in Österreich grundsätzlich erlaubt, sofern keine Verbotsschilder aufgestellt sind.

Besonders streng sind die Regelungen zum Wild-Campen auch in den Niederlanden, in Ungarn, Portugal, Russland, Tschechien und der Slowakei. Hier darf man nicht einmal auf Privatgrundstücken sein Zelt aufschlagen. 

Generell gilt, sich beim wilden Zelten möglichst in Gegenden oder auf Plätze zurückzuziehen, an denen man von der Strasse aus nicht gesehen wird, und sich natürlich von grösseren Städten fernzuhalten. So lässt sich dann eine Nacht im »Hotel der 1001 Sterne« in aller Ruhe geniessen. 

Quelle: Tourenfahrer 9/2016


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